Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die temporären Radwege in Berlin genehmigt. Ein Rückbau ist vorerst nicht erforderlich. Zwar steht die Hauptsacheentscheidung noch aus, aber Changing Cities begrüßt, dass der AfD-Antrag als „privates Interesse“ im Gegensatz zum „öffentlichen Belang“ eingestuft und die Daseinsberechtigung der Radwege bestätigt wurde.
Hier die Pressemitteilung von Changing Cities dazu:
https://changing-cities.org/der-beschluss-ist-unanfechtbar-publs-duerfen-bleiben/