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„Nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem Knotenpunkt soll von der für Verkehrssicherheit im betreffenden Fall zuständigen Stelle unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit Personenschaden zu vermeiden.“
(§21 Abs. 2, Mobilitätsgesetz Berlin)

 

Wer möchte, kann sich bei der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter +49 30 9025 1000 nach den eingeleiteten Maßnahmen erkundigen.
Wer möchte, kann sich beim Senator für Inneres und Sport unter +49 30 90223 2700 oder unter +49 30 90223 2710 nach der Befolgung des §21 des Mobilitätsgesetzes Berlin durch Landesbehörden erkundigen.

Es geht um folgende Todesfälle:

  1. 18.07.2018; Karlshorst/Lichtenberg, Treskowallee; 41-jähriger Radfahrer;
  2. 03.08.2018; Köpenick, Fürstenwalder Allee; 91-jährige Rollstuhlfahrerin;
  3. 08.08.2018; Charlottenburg-Wilmersdorf, Hagenstraße; 64-jähriger Radfahrer;
  4. 21.08.2018; Schöneberg, Dominikusstraße Kreuzung Hauptstraße; 23-jährige Fußgängerin;
  5. 05.09.2018; Buckow, Marienfelder Chaussee Kreuzung Rufacher Weg; 78-jährige Fußgängerin;
  6. 08.09.2018; Pankow, Kastanienallee; 54-jähriger Radfahrer;
  7. 17.09.2018; Mitte, Mollstraße Kreuzung Otto-Braun-Straße; 46-jähriger Radfahrer;

und die einfache Frage: Welche Maßnahmen (z.B. Beauftragung eines Sicherheitsaudits durch einen zertifizierten Auditor, Durchführung eines Sicherheitsaudits, Korrektur der Ampel-Programmierung, Entwurf von Umbauplänen) wurden ergriffen?

 

— Statusupdate —

Nach dem Start unserer kleinen Telefon-Aktion erhielten wir von SenUVK einen „kurzfristig möglich gewordenen“ Gesprächstermin (Freitag, 28.09.2018, 15:30 bis 16:30 Uhr), den wir gemeinsam mit dem ADFC und dem BUND bei Frau Senatorin Günther wahrgenommen haben.

Im Laufe des Gesprächs haben wir unser Verständnis dafür zum Ausdruck gebracht, dass Berlin nicht innerhalb von acht Wochen umgebaut werden könne (Überraschung…), wir jedoch darauf bestehen, dass die §§21 (s.o.), 39 (Baustellen) und 48 (Erhaltung und Sanierung von Radwegen) ab sofort nach den Grundsätzen des Mobilitätsgesetzes befolgt und umgesetzt werden.

Fr. Senatorin Günther nahm insbesondere unseren Vorschlag nach Einschaltung eines zertifizierten Sicherheitsauditors und der Untersuchung jedes Todesfalls im Straßenverkehr in Kooperation mit der Unfall-Kommission an und sprach direkt einen internen Prüfauftrag aus.

Im Anschluss haben wir und auch alle anderen Vertreter der Zivilgesellschaft unsere Bereitschaft bekräftigt, gemeinsam mit SenUVK weiter an der konkreten Umsetzung der Verkehrswende zu arbeiten. So haben wir uns darauf verständigt, kurzfristig mögliche Verbesserungen („low hanging fruits“), die wir auf Seiten von Changing Cities bereits seit einiger Zeit zusammentragen, bis Mitte November gemeinsam mit SenUVK zu konsolidieren, damit SenUVK diese mit „willigen Bezirken“ bis zum Jahresende 2018 als „ByPass“-Programm abstimmen und 2019 umsetzen kann. Der ADFC wird seine Vorschläge ebenfalls einbringen.

Wir haben ebenfalls auf den Bereich der sog. „Inneren Stadt“ nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin hingewiesen, in dem die Senatsverwaltung – ohne Umsetzungsabstimmung mit dem Bezirk – selbständig „planen und bauen“ kann. (In diesen Bereich fällt auch die Holzmarktstraße, die zwar sehr kurzfrisitg bereits mit geschützten Radwegen ausgestattet wurde („Gut gemacht, SenUVK!“), jedoch „noch nicht fertig sein kann“, da u.a. die haltenden Busse den geschützten Radweg blockieren.)

Kurzum:
Da geht noch ‚was!
Wir bleiben für und gemeinsam mit Euch am Ball und setzen die Verkehrswende in Berlin um.

Und:
DANKE für’s Anrufen!